Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Auch mündliche, fernmündliche oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGBs an.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf der Sorten und Mengen, die wir als vorrätig angeben, behalten wir uns ausdrücklich vor.
(2) Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung von Aufträgen befugt. Unsere Innendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Aufträgen und ggf. zur Auslieferung von Waren berechtigt.
(3) Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von unserer Hauptverwaltung schriftlich bzw. fernschriftlich bestätigt wird; als Bestätigung gilt im Besonderen der Zugang der Ware, des Lieferscheins und / oder der Auftragsbestätigung beim Besteller. Individuelle Vertragsabreden, insbesondere Verwendungsempfehlungen oder bestimmte Eigenschaftszusicherungen für unsere Waren sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung.
(4) Warenrücknahmen werden mit einer Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % der Nettosumme berechnet.

§ 3 Vergütung

(1) Unsere angegebenen Preise in Euro sind Preise ohne MwSt. ab Werk.
(2) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
(3) Nebenkosten wie Verpackungen, Transport- und Versicherungskosten sind nicht enthalten und berechtigen uns zur anteiligen Berechnung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Nach 14 Tagen tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB).
(2) Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Mahngebühren.
(3) Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen für Gewerbetreibende 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, für Verbraucher 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(4) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
(5) Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offenen Rechnungen – auch mit anderen Zahlungszielen – zur sofortigen Zahlung fällig. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie von uns anerkannt oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferzeit / Lieferungen

(1) Aufträge / Bestellungen werden umgehend ausgeführt, sofern uns rechtzeitig die gesamten Unterlagen vom Besteller, die wir für die Ausführung des Auftrages benötigen, vorliegen.
(2) Ebenso verlängern sich die Lieferfristen angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung durch uns auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretene Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch die Zulieferanten betreffend, sowie das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung von Lieferungen erforderlicher Genehmigungen, zurückzuführen ist.
(3) Kommen wir mit der Leistung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Wir verweisen insoweit auf § 9 dieser Bedingungen.
(4) Zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers; dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
(2) Falls der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, wird die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg bewirkt. Wir sind nicht verpfl ichtet, die Waren gegen Transportschäden zu versichern.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Unsere Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr mit dem Besteller. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpfl ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(2) Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
(3) Der Besteller ist verpfl ichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Wege der Pfändung, unverzüglich mitzuteilen. Im Fall der Pfändung geschieht dies durch Zusenden einer Ablichtung des Pfändungsprotokolls an uns.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pfl icht aus § 7 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(5) Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der gewerbetreibende Besteller unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel im Sinne der §§ 377HGB innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(2) Sachmängelansprüche von gewerbetreibenden Bestellern verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz z.B. gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorschreibt. Bei gebrauchten Waren ist die Mängelgewährleistung ausgeschlossen.
(3) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der Sache (Gefahrübergang).
(4) Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Wählt der Besteller den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(7) Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit.
(8) Sachmängel sind nicht
a) gebrauchsbedingter oder sonstiger Verschleiß,
b) die Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder der Nichtbeachtung von Behandlungsvorschriften entstehen und
c) Beschaffenheiten der Ware oder Schäden aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einfl üsse oder die durch Gebrauch der Ware außerhalb der gewöhnlichen Verwendung entstehen.
(9) Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich verpfl ichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern.
(10) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Hiervon unberührt bleiben Herstellergarantien.
(11) Unsere Pfl icht zur Leistung von Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen nach § 284 BGB aufgrund von Sachmängeln richtet sich im Übrigen nach § 9 dieser Bedingungen. Weitergehende oder andere als die in § 8 dieser Bedingungen geregelten Ansprüche des Bestellers aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz”) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pfl ichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Schadenersatz wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung oder uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers sowie anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Übertragbarkeit der Rechte

Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas anderes bestimmt ist, darf der Besteller seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort sowie Gerichtsstand Steinfurt. Wir behalten uns das Recht vor, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen jeweils durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand 01.11.2008